Nettiquette und Regeln

  • Liebe Forenuser


    Ein paar einfache Regeln, die nicht der Gängelei
    dienen sollen sondern zum vernünftigen Umgang miteinander:


    Beleidigungen,
    unbegründete Anschuldigungen, Gewaltandrohungen und ähnliches haben
    hier nichts zu suchen.
    Streit tragt bitte privat aus, das Forum dient
    nicht als „Kampfplatz“.


    Wählt bei einer Themenerstellung einen
    aussagekräftigen Titel – es dient der Übersichtlichkeit.
    Achtet
    darauf das ihr in den richtigen Foren postet.
    Schreibt eure Beiträge
    so das sie auch verstanden werden.
    Es ist eine angemessene
    Schriftgröße zu wählen – also weder zu groß, noch zu klein.
    Die
    Beiträge sollen einen Sinn ergeben – wenige Worte mit vielen Smilies als
    Ergänzung ist unsinnig.
    Spam lässt sich nicht immer vermeiden, aber
    es darf nicht ausufern.
    Um mehrfach-Postings zu vermeiden benutzt den
    „ändern-Button“.
    Screens nur in vergrößerbare Vorschaubilder über
    eine Hostwebsite in die Beiträge setzen.


    Links auf Seiten mit
    Raubkopie-Problematik, Pornographie, jugendgefährdente Seiten und Seiten
    mit rechtswidrigem Inhalt sind nicht gestattet und werden kommentarlos
    gelöscht und der User bekommt eine Verwarnung.


    Signaturen sind so
    zu gestalten, das sie nicht die Lesbarkeit eines Beitrags stören. Links
    oder Werbung haben in einer Signatur nichts zu suchen.


    Anfragen
    zu NoCD/NoDVD sind nicht gestattet, wer sich nicht daran hält, wird vom
    aktiven Forumbesuch ausgeschlossen.


    Der Forenbetreiber behält
    sich vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, aus den Foren zu löschen
    und die Accounts der User zeitweilig oder auf Dauer zu sperren, sowie
    den Postern "Hausverbot" zu erteilen. Dieses virtuelle Hausverbot ist
    nach dem deutschen Gesetz (Revision gegen das Urteil vom LG Bonn - Az.:
    10 O 457/99 vom 16.11.1999 durch das OLG Köln - Az.: 19U2/00 vom
    25.8.2000) genauso gültig wie ein reales Hausverbot.
    Er behält sich
    ebenfalls vor, dieses Hausverbot notfalls gerichtlich auf Kosten des
    Verursachers, durchsetzen zu lassen.